RÖNTGEN
Die von dem deutschen Physiker W.C. Röntgen im Jahre 1895 in Würzburg entdeckten und nach ihm benannten Röntgenstrahlen werden in einer speziellen Röhre erzeugt. Sie haben die Eigenschaft den menschlichen Körper zu durchdringen. Dabei werden sie je nach Dicke und Dichte der zu untersuchenden Region unterschiedlich abgeschwächt ( z.B. Knochen, Zähne, Lunge, Bauchraum ).
Die aus dem Körper als Schwächungsprofil austretenden Strahlen erzeugen dann auf dem Röntgenfilm ein zweidimensionales Bild.
Durch moderne Gerätetechnik (Digitales Röntgen = Optimierung der Bildqualität gepaart mit reduzierter Strahlendosis) konnte die Strahlenbelastung stetig vermindert werden.
Die Qualität der Röntgenanlagen unterliegt einer sehr strengen engmaschigen gesetzlichen Kontrolle. Auch die sinnvolle Anwendung von Röntgenstrahlen wird durch die gesetzliche Strahlenschutz- und Röntgenverordnung genau geregelt. Sie stellt eine wichtige Basisuntersuchung zur Abklärung von Lungen-, Knochen- oder Gelenkerkrankungen dar. Bei Schwangerschaft sollte wegen der Strahlenbelastung die dringende Notwendigkeit der Untersuchung überprüft werden.